Kassenverwaltung

In der Gemeindekasse wird der gesamte Zahlungsverkehr (außer bei Zahlung direkt im Bürgerservicebüro) der Gemeinde Röttenbach abgewickelt. Sie ist in erster Linie für die Verwaltung und Buchung der gemeindlichen Einnahmen und Ausgaben zuständig.

Dazu gehören vor allem folgende Aufgaben:

Der Gemeindekasse obliegen außerdem die Mahnung, Beitreibung und Einleitung der Zwangsvollstreckung.

SEPA und SEPA-Mandat

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, per Einzugsermächtigung schnell, bequem, bargeldlos und vor allem ohne weiteren Zeitaufwand zu zahlen. Damit begleichen Sie Forderungen immer termingerecht, ohne auf Fristen achten zu müssen.

Einzugsformulare erhalten Sie direkt bei der Gemeindekasse bzw. über unser Online-Formular, das Sie jetzt sofort hier herunterladen können.

Download Einzugsermächtigung/ SEPA-Mandat

Bitte senden sie die ausgefüllte und unterschriebene Einzugsermächtigung per Post oder per Fax (09195/9490-13) an die

Gemeinde Röttenbach
Gemeindekasse
Ringstraße 46
91341 Röttenbach

 

Seit Februar 2014 ersetzt SEPA (Single Euro Payments Area) den bisherigen Zahlungsverkehr. Bei der Einführung von SEPA handelt es sich um die Schaffung eines einheitlichen Zahlungsverkehrs in ganz Europa.
Dabei werden die bisherigen Kontonummern und Bankleitzahlen von IBAN (International Bank Account Number) und BIC (Business Identifier Code) abgelöst. Kontonummer und Bankleitzahl sind Bestandteil der IBAN. Der BIC dient der weltweit eindeutigen Identifizierung der an dem Zahlungsverkehr beteiligten Banken. Die bisherige Einzugsermächtigung wird künftig durch das SEPA-Mandat ersetzt. Für die Mandate schreibt der Gesetzgeber eine Reihe von Pflichtangaben vor. Für Rückfragen stehen Ihnen die Gemeindekassiererin Nadine Gumbert (09195/949031) und der Kämmerer Martin Zidlicky (Tel. 09195/949030) jederzeit gerne zur Verfügung.

Bargeldlos zahlen im Bürgerservicebüro

Bargeldlos bezahlen im Rathaus

Die EC-Karte hat sich mittlerweile zum gängigen Zahlungsmittel etabliert. Dies hat die Verwaltung veranlasst, Ihnen diesen Service nun auch im Rathaus anzubieten. Ab sofort können alle Zahlungen (Standesamt, Passamt, Einwohnermeldeamt) im Bürgerservicebüro bargeldlos mittels EC-Karte getätigt werden.

Kontoverbindungen

Raiffeisenbank Seebachgrund eG:

IBAN: DE77760696020000410314
BIC: GENODEF1HSE

Stadt- und Kreissparkasse Erlangen, Höchstadt, Herzogenaurach:

IBAN: DE45763500000430200105
BIC: BYLADEM1ERH

Rücklastschriften

Als Rücklastschriften werden nicht eingelöste Abbuchungen von Bankkonten genannt.
Ab und an kommt es vor, dass in der Kasse Rücklastschriften auf Grund z. B. nicht gedeckten Konten, Kontenauflösungen u. ä. verbucht werden müssen.

Je nach Bank des Schulders entstehen zusätzliche Gebühren seitens der Bank, welche der Gemeinde Röttenbach in Rechnung gestellt werden.

Diese Rücklastschriftgebühren können jedoch nicht durch die Gemeinde übernommen werden, weshalb die Bürgerin/ der Bürger eine Mitteilung der offenen Forderung inklusive Rücklastschriftgebühren seitens der Gemeindekasse erhält.

Wir möchten Sie bitten von Nichtzahlungen der Rücklastschriftgebühren abzusehen und den kompletten in Rechnung gestellten Betrag zu begleichen.

Werden die Rücklastschriftgebühren nicht mitgezahlt, sehen wir uns gezwungen weitere kostenpflichtige Schritte einzuleiten.

Sollten Sie hierzu Fragen haben, zögern Sie nicht unsere Kassenverwalterin, Nadine Gumbert, zu kontaktieren.

Ansprechpartner:

Nadine Gumbert

Kassenverwalterin
Telefon 09195 / 94 90-31
Büro: Rathaus OG

Gemeinde Röttenbach
Ringstraße 46
91341 Röttenbach

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